OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.03.2018 1 KN 4/15
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB a.F. § 1a Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BNatSchG § 44 Abs. 1; UVPG a.F. § 2 Abs. 1 S. 2-3; LWaldG § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 Parkstadt Eggerstedt i.R.d. städtebaulichen Erforderlichkeit; Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Planaufstellungsverfahrens; Abwägungsmangel hinsichtlich der bei der Plangebung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange, Lärmschutzbelange und des Eingriffs in Waldbestände
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2018 - Aktenzeichen 1 KN 4/15
DRsp Nr. 2018/8569
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 "Parkstadt Eggerstedt" i.R.d. städtebaulichen Erforderlichkeit; Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Planaufstellungsverfahrens; Abwägungsmangel hinsichtlich der bei der Plangebung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange, Lärmschutzbelange und des Eingriffs in Waldbestände
1. Das Verfahren zur Planaufstellung und die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ unterliegen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.2. Die Entwicklung des ca. 36 ha großen Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne zu einem gemischten Quartier mit Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Bildungseinrichtungen und großen Grünanteilen erfüllt in städtebaulich legitimer Weise die öffentlichen Belange. Soweit überdies auf der westlichen Seite des Plangebietes ein abgesetztes – weiteres – Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. 5.000 m² festgesetzt wird, liegt auch hierin die legitime Verfolgung des städtebaulichen Belangs aus § 1 Abs. 6 Nr. 8 a) BauGB.3. Ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ führender Abwägungsmangel ist festzustellen, soweit es – jedenfalls – die planbedingte Lärmbetroffenheit für die am Eggerstedter Weg gelegenen Wohngrundstücke betrifft.
Tenor
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