Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 13. Juni 2020 zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger war bis zum 2. Mai 2017 Mitglied der beklagten Rechtsanwaltskammer. Seitdem ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer F. . Er hat Klage erhoben mit den Anträgen
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