Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Oktober 2015 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 10. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
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