Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 29.03.2019, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist noch die von der Beklagten mit der Widerklage geltend gemachte Minderung.
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