VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 24.09.1999
8 S 823/97
Normen:
BauGB §§ 14, 17 ;
Fundstellen:
ZfBR 2000, 285 (Ls)

Ausfertigung des Bebauungsplans; Verwirklichung eines Wohnbauvorhabens auf einer Gemeinbedarfsfläche

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1999 - Aktenzeichen 8 S 823/97

DRsp Nr. 2000/5520

Ausfertigung des Bebauungsplans; Verwirklichung eines Wohnbauvorhabens auf einer Gemeinbedarfsfläche

»1. Eine unselbständige Anschlußberufung kann auch bedingt eingelegt werden. 2. Für eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans genügt die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister oder den Beigeordneten, Beigeordneten, sofern in dem Beschluß die Bestandteile der Satzung in einer Weise bezeichnet sind, daß Zweifel an der Identität des Plans ausgeschlossen sind (im Anschluß an die Rechtsprechung des 8. und des 3. Senats). 3. § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB -Maßnahmen ist nicht anwendbar, wenn ein Bebauungsplan für ein Grundstück, auf dem ein Wohnbauvorhaben verwirklicht werden soll, eine Gemeinbedarfsfläche festsetzt, auf der eine private Wohnbebauung ausgeschlossen ist.«

Normenkette:

§§ , ;