Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. April 2018 -
Über die Beschwerde entscheidet nach §
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro festgesetzt.
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