LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.2010
18 Sa 311/10
Normen:
VTV-Bau § 28 S. 1; BGB § 242; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 06.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2922/08

Auskunftsverlangen der Sozialkasse im Baugewerbe; Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Lohnabrechnungen sämtlicher gewerblicher Arbeitnehmer bei Verdacht der Mindestlohnunterschreitung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 18 Sa 311/10

DRsp Nr. 2011/3669

Auskunftsverlangen der Sozialkasse im Baugewerbe; Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Lohnabrechnungen sämtlicher gewerblicher Arbeitnehmer bei Verdacht der Mindestlohnunterschreitung

Die Zusatzversorgungskasse (oder Urlaubskasse) darf gestützt auf § 28 VTV-Bau von einem Bau-Arbeitgeber, der am Sozialkassenverfahren teilnimmt, die Herausgabe der Kopien aller Lohnabrechnungen sämtlicher gewerblichen Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeitspanne verlangen. Ein darauf gerichteter Antrag ist hinreichend bestimmt nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Das Verlangen muss wegen des Aufwands für den Arbeitgeber notwendig und verhältnismäßig sein; das ist zu bejahen, wenn die Meldungen des Arbeitgebers den Verdacht auf Mindestlohnunterschreitungen zulassen und der Arbeitgeber vorprozessual konkrete Anfragen nicht oder nicht ausreichend beantwortet, so dass der Anspruch nicht nur auf die Meldungen bezogen ist, die Anlass zur Kontrolle gegeben haben.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. Januar 2010 - 7 Ca 2922/08 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Kopien der Lohnabrechnungen sämtlicher in dem Betrieb seit Dezember 2005 bis einschließlich April 2008 beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer herauszugeben.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette: