I. VG Hamburg - Urteile vom 30.03.1977 - III 2833/76 - III 2950/76,
II. OVG Hamburg - Urteile vom 07.02.1978 - Bf II 62/77 - Bf II 63/77,
Auslegung des Begriffs Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist in einem weiten spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne; Festsetzung Grünfläche [Dauerkleingärten] als bauliche Nutzung i.S. von § 133 Abs. 1 S. 1 BBauG ; Billigkeitserlaß für Kleingartengelände
BVerwG, Urteil vom 01.02.1980 - Aktenzeichen 4 C 63.78; 4 C 64.78
DRsp Nr. 1996/15921
Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist" in einem weiten spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne; Festsetzung "Grünfläche [Dauerkleingärten]" als bauliche Nutzung i.S. von § 133 Abs. 1 S. 1 BBauG ; Billigkeitserlaß für Kleingartengelände
1. Dauerkleingärten gehören sowohl zu den erschlossenen Grundstücken i.S des § 131 Abs. 1 BBauG (wie Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG IV C 43.76 - BauR 1980, 349) als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BBauG der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken.2. Dauerkleingärten können die Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Erschließungsbeiträgen erfüllen.