Auslegung des Planentwurfs; Ausweisung eines Sondergebiets für eineTagungsstätte
VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 24.09.1999 - Aktenzeichen 8 S 989/99
DRsp Nr. 2000/8621
Auslegung des Planentwurfs; Ausweisung eines Sondergebiets für eineTagungsstätte
1. Eine Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs, in der es heißt, daß während der Zeit der Auslegung die Unterlagen auf dem Rathaus zu den üblichen Dienststunden eingesehen sowie Bedenken und Anregungen dazu schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden können, kann nicht als irreführend angesehen werden.2. Die Ausweisung eines für eine Tagungsstätte reservierte Sondergebiets verstößt nicht gegen § 11 Abs. 1BauNVO.
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