Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 31.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 66.562,05 Euro nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen 23 % und die Beklagte 77 %.
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