Die Revision der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. November 2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner.
I
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels in einem im Januar 2008 beschlossenen und bekannt gemachten Änderungsbebauungsplan der Antragsgegnerin.
Bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gab die Antragsgegnerin folgenden Hinweis:
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