OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 29.10.2020
4 LA 194/18
Normen:
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2, 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 26.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 A 151/17

Ausreichende Darlegung von Zulassungsgründen bzgl. Vorliegens eines Verfahrensmangels und Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Asylsuchenden

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.10.2020 - Aktenzeichen 4 LA 194/18

DRsp Nr. 2020/16355

Ausreichende Darlegung von Zulassungsgründen bzgl. Vorliegens eines Verfahrensmangels und Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Asylsuchenden

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 14. Kammer, Einzelrichter - vom 26. September 2018 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2, 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1-2;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 26. September 2018 ist unbegründet. Zulassungsgründe im Sinne von § 78 Abs. 3 AsylG liegen nicht vor; jedenfalls hat der Kläger die Voraussetzungen hierfür nicht ausreichend dargelegt (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG).