Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 14. Kammer, Einzelrichter - vom 26. September 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 26. September 2018 ist unbegründet. Zulassungsgründe im Sinne von §
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