OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.06.2015
VII-Verg 14/15
Normen:
GWB § 97 Abs. 4 S. 1; VOL/A-EG § 19 Abs. 5; VOL/A-EG § 19 Abs. 2 S. 1; VOL/A-EG § 7 Abs. 5; VOL/A-EG § 7 Abs. 9;

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2015 - Aktenzeichen VII-Verg 14/15

DRsp Nr. 2016/7458

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel

Rahmen einer Ausschreibung von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel muss ein Bieter gem. § 7 Abs. 5 VOL/A-EG seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die benötigten Produktionskapazitäten nachweisen. Bedient er sich fremder Kapazitäten, so hat er eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens vorzulegen. Diesen Anforderungen genügt eine gegenüber einem anderen Unternehmen als dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung nicht mit der Folge, dass das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen und der Beigeladenen wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 05. Februar 2015 (VK 1-120/14) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 121 Abs. 1 S. 1 GWB sowie der in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Kosten der Antragsgegnerinnen und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 4 S. 1; VOL/A-EG § 19 Abs. 5; VOL/A-EG § 19 Abs. 2 S. 1; VOL/A-EG § 7 Abs. 5; VOL/A-EG § 7 Abs. 9;

Gründe

A.

1. 2. 3.