Die Beschwerde der Beigeladenen vom 14.05.2010 gegen den Beschluss der Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg vom 28.04.2010 (VK BSU 1/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin hat die Beigeladene zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf € 3.347.367,01 festgesetzt.
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