1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin - VK-B2-26/12 - geändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten im Verfahren zur Vergabe der Ausgabeanlage im Zuge des Umbaus der M## S# im Hauptgebäude der H########## von B###, Vergabe-Nr.
2. Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 19.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|