OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.12.2010
VII-Verg 56/10
Normen:
VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, vom 26.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen VOB

Ausschließung eines Angebots wegen Nichtbeibringung von Bescheinigungen über die Zahlung von Steuern und Abgaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Aktenzeichen VII-Verg 56/10

DRsp Nr. 2011/1942

Ausschließung eines Angebots wegen Nichtbeibringung von Bescheinigungen über die Zahlung von Steuern und Abgaben

Hat ein Bieter trotz einer Aufforderung zur Beibringung von Bescheinigungen über die Bezahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht eingereicht, so kann das Angebot jedenfalls wegen Fehlens einer gültigen Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ausgeschlossen werden. Ob darüber hinaus Bescheinigungen sämtlicher Krankenkassen über die vollständige Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge einzureichen sind, kann dahinstehen.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 26. November 2010 (VK VOB 23/10) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Die Antragsgegnerin hat den "Neubau Kath. Grundschule mit 1,5-fach Sporthalle, Rohbau, Erd- und Entwässerungsarbeiten" im Supplement zum EU-Amtsblatt ausgeschrieben. In einer Berichtigung hieß es unter III.2.1 u.a.:

e) gültige Bescheinigungen, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.