Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 13.11.2012 werden zurückgewiesen.
IIDie Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.
I.
Der Antragsgegner schrieb europaweit den Betrieb der Bioabfallvergärungsanlage K. für fünf Jahre mit einer Auftraggeberoption zur Verlängerung für bis zu zweimal fünf Jahren im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Als Teilnehmer am Verhandlungsverfahren wurden u.a. die Antragstellerin und die Beigeladene ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. In den übersandten Vergabeunterlagen heißt es u.a. unter Teil B Leistungsbeschreibung:
2. Umfang der Vergabe und wesentliche Leistungen:
1. 2.
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