OLG Saarbrücken - Beschluss vom 15.09.2010
1 Verg 3/10
Normen:
VOB/A § 25 Nr. 1 lit. b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VK Saarland - 1 VK 3/10 - 8.3.2010,

Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.09.2010 - Aktenzeichen 1 Verg 3/10

DRsp Nr. 2011/32

Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten

Auf der Grundlage der VOB/A 2006 muss die Vergabestelle in den Grenzen des - hier nicht gegebenen - Rechtsmissbrauchs ein Angebot auch dann wegen Unvollständigkeit zwingend von der Wertung ausschließen, wenn die fehlende Angabe bedeutungslos erscheint (im Fall: Herstellerangabe eines Telefaxgerätes) und überdies eine Position betrifft, die für die Wertung der Angebote unwesentlich ist (im Fall: 0,02 % der Angebotssumme).

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft vom 8.3.2010 - Az: 1 VK 03/2010 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der weiteren Beteiligten werden der Antragstellerin auferlegt.

III. Die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Beschwerdeverfahren durch die Antragsgegnerin und die weitere Beteiligte wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

VOB/A § 25 Nr. 1 lit. b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1;

Gründe:

A. Die Parteien streiten über die Vergaberechtmäßigkeit eines Angebotsausschlusses im Rahmen einer Auftragsvergabe für eine Bauleistung (Abbruch-, Betonschneide-, Maurer- und Betonarbeiten).