I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft vom 8.3.2010 - Az: 1 VK 03/2010 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der weiteren Beteiligten werden der Antragstellerin auferlegt.
III. Die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Beschwerdeverfahren durch die Antragsgegnerin und die weitere Beteiligte wird für notwendig erklärt.
A. Die Parteien streiten über die Vergaberechtmäßigkeit eines Angebotsausschlusses im Rahmen einer Auftragsvergabe für eine Bauleistung (Abbruch-, Betonschneide-, Maurer- und Betonarbeiten).
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