OLG Koblenz - Beschluss vom 04.10.2010
1 Verg 9/10
Normen:
VOB/A § 8 Nr. 3; VOB/A § 25 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VK Rheinland-Pfalz - VK2 - 29/10 - 3.9.2010,

Ausschluss eines Angebots wegen unterbliebener Belegung der in der Ausschreibung geforderten Anzahl von Referenzobjekten

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2010 - Aktenzeichen 1 Verg 9/10

DRsp Nr. 2010/17781

Ausschluss eines Angebots wegen unterbliebener Belegung der in der Ausschreibung geforderten Anzahl von Referenzobjekten

1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, zum Nachweis der Eignungskomponente "Erfahrung" Angaben über die Ausführung von mit der jetzt zu vergebenden Leistung vergleichbaren Tätigkeiten zu verlangen. 2. Gemeint sind damit unternehmensbezogene Referenzen, d.h. es kommt darauf an, ob die natürliche oder juristische Person, die sich um den Auftrag bewirbt, selbst bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat. 3. Referenzen für "verwandte" oder Vorgängerunternehmen könnten allenfalls dann Berücksichtigung finden, wenn eine weitgehende Personenidentität besteht und dies bereits mit dem Teilnahmeantrag dargelegt wird. 4. Ein Bewerber, der nicht die geforderte Anzahl von Referenzobjekten belegt, scheitert bereits an der Hürde der formalen Eignungsprüfung, weil der Auftraggeber dessen Eignung auf der Grundlage der bekanntgemachten und daher verbindlichen Spielregeln für den Teilnahmewettbewerb nicht prüfen und schon gar nicht vergaberechtskonform bejahen kann.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 3. September 2010 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

VOB/A § 8 Nr. 3; VOB/A § 25 Nr. 2;

Gründe: