Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 06. April 2009 (VK 3-49/09) wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Senat unverzüglich eine etwaige Auftragsvergabe mitzuteilen.
Die Antragstellerin mag bis zum 29. Mai 2009 mitteilen, ob und mit welchen Anträgen das Beschwerdeverfahren fortgeführt werden soll.
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde nach §
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