Ausschluß von Einzelhandelsnutzung durch Veränderungssperre)
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2000 - Aktenzeichen 1 C 10758/99
DRsp Nr. 2000/8632
Ausschluß von Einzelhandelsnutzung durch Veränderungssperre)
»Die aus städtebaulichen Gründen gefaßte und in einem entsprechenden Planaufstellungsbeschluß zum Ausdruck kommende Absicht des Gemeinderats, in einem künftigen Bebauungsplan Einzelhandelsnutzungen gem. § 1 Abs. 5BauNVO auszuschließen, kann durch den Erlaß einer Veränderungssperre gesichert werden.«