LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.2010
8 Sa 491/10
Normen:
BGB § 626; BetrVG § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 24.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 451/09

Außerordentliche Kündigung eines Fluglotsen; Fortsetzung des pflichtwidrigen Verhaltens trotz erfolgter Belehrung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 491/10

DRsp Nr. 2013/5932

Außerordentliche Kündigung eines Fluglotsen; Fortsetzung des pflichtwidrigen Verhaltens trotz erfolgter Belehrung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

1.Eine fristlose Kündigung ist berechtigt, wenn ein Fluglotse seine Pausen mehrfach erheblich überschreitet, dadurch ein Lotsenplatz vorschriftswidrig unbesetzt bleibt und der Arbeitsplatznachweis falsch ausgefüllt wird. 2.Es bedarf insbesondere dann keiner Abmahnung, wenn trotz Belehrung über einen ähnlichen Vorfall das Fehlverhalten - anders als von anderen Kollegen - fortgesetzt wird. 3.Aus einem Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats folgt nicht ohne weiteres ein Verwertungsverbot (Anschluss an BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/08). 4.Bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist ein prozessuales Verwertungsgebot nur gegeben, wenn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts die Interessen des Arbeitgebers an der Verwertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse überwiegt.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 24.02.2010 - 5 Ca 451/09 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626; BetrVG § 102;

Tatbestand: