OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.01.2018
1 MR 9/17
Normen:
BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 1 Abs. 9; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 13a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1; GG Art. 14 Abs. 1;

Außervollzugsetzung des Bebauungsplans zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen i.R.e. Bauantrags für den Neubau eines Aldi-Marktes; Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen hinsichtlich der Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2018 - Aktenzeichen 1 MR 9/17

DRsp Nr. 2018/5417

Außervollzugsetzung des Bebauungsplans zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen i.R.e. Bauantrags für den Neubau eines Aldi-Marktes; Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen hinsichtlich der Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 1 Abs. 9; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 13a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt die Außervollzugsetzung der Satzung der Gemeinde Leck über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet" für das Gebiet südlich der nördlichen Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Büllsbüller Chaussee (L 212) und nördlich der Bahntrasse, den sie mit ihrem Normenkontrollantrag vom 30.05.2017 (1 KN 13/17) angreift. Die Antragstellerin ist Eigentümerin des ungeteilten Buchgrundstücks ... (Flurstück ..., südlich angrenzendes Flurstück ...) im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin. Auf diesem Grundstück (Flurstück ...) ist ein ...-Markt ansässig, auf dem Flurstück ... ein "... Baumarkt".