Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Der sinngemäße Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 63B "X." der Antragsgegnerin bis zur Entscheidung in der Hauptsache im Wege der einstweiligen Anordnung außer Vollzug zu setzen,
ist zulässig (dazu I.), aber unbegründet (dazu II.).
I. Der Antrag ist zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller i.S.v. §
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