Der am 11. Dezember 2019 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "I ..." wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den am 11. Dezember 2019 (erneut) bekannt gemachten Bebauungsplan "I ...", mit dem die Antragsgegnerin auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche (FlNr. ... Gemarkung I ...) ein allgemeines Wohngebiet mit 38 Bauparzellen für Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt hat.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|