Die Verhandlung über die Revision wird bis zur Erledigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollantrags des Antragstellers gegen den Bebauungsplan Nr. 72 der Antragsgegnerin (Verfahren 1 KN 33/10) ausgesetzt.
Der Senat macht von der Möglichkeit der Aussetzung entsprechend §
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