OVG Saarland - Beschluss vom 15.05.2013
2 B 51/13
Normen:
VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 80a Abs. 3; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 212a Abs. 1; BauNVO 1990 § 22 Abs. 2; BauNVO 1990 § 23 Abs. 2; BauNVO 1990 § 23 Abs. 3 S. 1; BauNVO 1990 § 23 Abs. 4; GG Art. 19 Abs. 4; LBO 2004 § 7;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 11.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1880/12

Aussetzungsbegehren von Dritten gegen eine Baugenehmigung als Entscheidungskriterium für die Verwaltungsgerichte der mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierenden Erfolgsaussicht eines in der Hauptsache anhängigen Rechtsbehelfs; Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses (hier: Doppelhaus)

OVG Saarland, Beschluss vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 2 B 51/13

DRsp Nr. 2013/14116

Aussetzungsbegehren von Dritten gegen eine Baugenehmigung als Entscheidungskriterium für die Verwaltungsgerichte der mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierenden Erfolgsaussicht eines in der Hauptsache anhängigen Rechtsbehelfs; Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses (hier: Doppelhaus)