Die Beklagte wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. September 2011 und des Abhilfebescheids der Beklagten vom 13. September 2011 verpflichtet, die Altersrente des Klägers beginnend mit dem 1. Oktober 2008 auf 1031,57 € festzusetzen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|