OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.11.2013
11 A 1492/11
Normen:
VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; FStrG § 18f Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 6198/10

Ausweisung des Neubaus einer Autobahn im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs; Rechtmäßigkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2013 - Aktenzeichen 11 A 1492/11

DRsp Nr. 2023/10282

Ausweisung des Neubaus einer Autobahn im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs; Rechtmäßigkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; FStrG § 18f Abs. 1 S. 1;

Tatbestand