OVG Niedersachsen - Urteil vom 05.04.2001
1 K 2758/00
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 bis. 6, 1a Abs. 3 ; BauNVO § 5 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1546
UPR 2001, 458

Ausweisung eines Dorfgebiets; Ausweisung von Ausgleichsflächen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 1 K 2758/00

DRsp Nr. 2001/15194

Ausweisung eines Dorfgebiets; Ausweisung von Ausgleichsflächen

»Die Absicht, ein dörfliches Wohngebiet mit vereinzelter Pferdehaltung "zu erhalten und zu ergänzen", rechtfertigt keine Festsetzung als Dorfgebiet. Sollen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen durchgeführt werden, muß die Fläche im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Eigentum der Gemeinde stehen. Ob es ausreicht, wenn die Gemeinde im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplans Eigentümerin der Flächen ist, bleibt offen.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 bis. 6, 1a Abs. 3 ; BauNVO § 5 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1546
UPR 2001, 458