Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller sind Eigentümer eines im Ortsteil D... der Beklagten gelegenen und bebauten Grundstücks Flur ..., Parzelle Nr. ..., das eine Grundfläche von 909 qm aufweist und sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "K..." befindet. Dieser sieht eine Grundflächenzahl von 0,4 vor; allerdings ist für das Grundstück der Antragsteller die Grundfläche der zulässigen baulichen Anlagen auf 154 qm beschränkt.
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