BVerwG - Beschluss vom 11.08.2016
4 BN 23.16
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2016, 1969
BauR 2017, 55
DÖV 2016, 961
NJW 2016, 10
NVwZ 2016, 10
ZfBR 2016, 789
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 02.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 KN 6/15

Auswirkungen nicht beigefügter DIN-Normen auf die Auslegung einer in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme

BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - Aktenzeichen 4 BN 23.16

DRsp Nr. 2016/15084

Auswirkungen nicht beigefügter DIN-Normen auf die Auslegung einer in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme

Sind DIN-Normen, auf die in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme Bezug genommen wird, der Stellungnahme nicht beigefügt, so hat es mit deren Auslegung ohne die DIN-Normen sein Bewenden. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Normen zu beschaffen und der Öffentlichkeit anlässlich der Auslegung der Stellungnahme zugänglich zu machen.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst.