Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 18.06.2009 – Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung von Arbeitsstunden aus einem Arbeitszeitkonto.
Der am 25.01.1959 geborene Kläger ist seit dem 05.02.1990 als Baggerfahrer bei der Beklagten beschäftigt.
Sein Bruttostundenlohn betrug zuletzt 16,72 € bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
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