Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger beantragte unter dem 4. April 2006 die Erteilung einer Baugenehmigung zur Umnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einem Modellfluggelände auf dem Grundstück Gemarkung I. , Flur 1, Flurstück 32, in der Gemeinde B. .
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