OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.06.2010
7 A 2836/08
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BauO NRW § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 5; BauO NRW § 51 Abs. 1; BauO NRW § 51 Abs. 3; BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1;

Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Grundstücks in ein Modellfluggelände; Modellfluggelände als Sportfläche i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW); Zugangsverkehr und Abgangsverkehr bei einem nicht an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossenen Modellfluggelände; Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2010 - Aktenzeichen 7 A 2836/08

DRsp Nr. 2010/11824

Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Grundstücks in ein Modellfluggelände; Modellfluggelände als Sportfläche i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW); Zugangsverkehr und Abgangsverkehr bei einem nicht an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossenen Modellfluggelände; Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; BauO NRW § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 5; BauO NRW § 51 Abs. 1; BauO NRW § 51 Abs. 3; BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger beantragte unter dem 4. April 2006 die Erteilung einer Baugenehmigung zur Umnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einem Modellfluggelände auf dem Grundstück Gemarkung I. , Flur 1, Flurstück 32, in der Gemeinde B. .