I.
Die Antragsteller richten sich gegen eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung.
Die Antragsteller wohnen auf dem Grundstück A-Straße 15/5 im Ortsteil P. der A-Stadt. Das Grundstück liegt in einem Wochenendhausgebiet. Zum 1. Januar 2021 meldeten sie dort ihren Hauptwohnsitz an. Die Antragstellerin zu 2 wohnte bis dahin in B-Stadt. Der Antragsteller zu 1 wohnt - nach eigenen Angaben - bereits seit 15 Jahren im Gebiet "A-Straße", bislang auf dem Nachbargrundstück A-Straße 15/3. Auch das Grundstück A-Straße 15/5 wird - nach den Angaben der Antragsteller - bereits seit 15 Jahren dauerhaft bewohnt.
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