Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 10. Juni 2010 hat keinen Erfolg. Bei der hier nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung erweist sich die angefochtene Nutzungsuntersagung als rechtmäßig.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|