Bauleitplanung: Ausfertigung eines Bebauungsplans, Ausweisung eines Wohngebietes in der Nähe eines bestehenden landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetriebs
VGH Bayern, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 26 N 98.581
DRsp Nr. 2009/18356
Bauleitplanung: Ausfertigung eines Bebauungsplans, Ausweisung eines Wohngebietes in der Nähe eines bestehenden landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetriebs
1. Aus § 9 Abs. 8BauGB folgt lediglich, dass dem Bebauungsplan eine Begründung beizufügen ist und somit dass sie nicht zum wesentlichen Inhalt des Bebauungsplans gehört, keinen Normcharakter besitzt und dementsprechend auch nicht wie eine Norm auszufertigen ist.2. Wohnhäusern in einem Dorfgebiet ist aber wegen des Spektrums der in diesem Baugebiet zulässigen Nutzungsarten (vgl. § 5 Abs. 1BauNVO) ein höheres Maß an Geruchsstoffimmissionen zumutbar als Wohnhäusern in planerisch festgesetzten Wohngebieten; denn die Schutzwürdigkeit eines immissionsbetroffenen Gebiets folgt aus dem Charakter des Gebiets, in dem es liegt.3. Überlegungen des Plangebers, bereits die bestehende Wohnbebauung im Ort schränke die Erweiterungsmöglichkeiten des Betriebs ein und das zum Teil weiter entfernt geplante Wohngebiet führe nicht zu stärkeren Beschränkungen eines landwirtschaftlichen Betriebs, verkennt dessen gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung gesteigerte Schutzwürdigkeit in Bezug auf die bestehende Immissionssituation. Sie lässt zudem den Umstand außer acht, dass sich die vorhandenen Wohngebäude im Ort in einer anderen Himmelsrichtung befinden als das geplante Baugebiet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.