OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.02.2001
10a D 65/98.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 215a; BauNVO § 1 Abs. 2; BauNVO § 1 Abs. 3 S. 1; BauNVO § 1 Abs. 6 Nr. 2; BauNVO § 7 Abs. 1; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 6; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 7; BauNVO § 7 Abs. 3 Nr. 2; BauNVO § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
BauR 2001, 1957
BRS 64 Nr. 24

Bauleitplanung: Nichtigkeit der Festsetzung der allgemeinen Zulässigkeit von Wohnungen im Kerngebiet; Eingeschränkte prognostische Betrachtung der Lärmproblematik bei Freihaltung einer Straßenbahntrasse; Abschirmung der Wohnbebauung von Abgasimmissionen durch vorgelagerte gewerbliche Riegelbebauung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2001 - Aktenzeichen 10a D 65/98.NE

DRsp Nr. 2009/18323

Bauleitplanung: Nichtigkeit der Festsetzung der allgemeinen Zulässigkeit von Wohnungen im Kerngebiet; Eingeschränkte prognostische Betrachtung der Lärmproblematik bei Freihaltung einer Straßenbahntrasse; Abschirmung der Wohnbebauung von Abgasimmissionen durch vorgelagerte gewerbliche Riegelbebauung

1. Festsetzungen eines Bebauungsplans, wonach Wohnungen in einem Kerngebiet allgemein zulässig sind, sind mangels Ermächtigungsgrundlage nichtig. 2. Wird durch Bebauungsplan eine Straßenbahntrasse gesichert (frei gehalten), bedarf es im Rahmen der planerischen Abwägung zur Lärmproblematik nur einer eingeschränkten prognostischen Betrachtung darüber, ob der zu erwartende Konflikt in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren voraussichtlich gelöst werden kann. 3. Soll geplante Wohnbebauung durch vorgelagerte gewerbliche "Riegelbebauung" gegen Abgasimmissionen, die von vorhandenen und geplanten Verkehrswegen ausgehen, abgeschirmt werden, bedarf es planerischer Sicherstellung, dass die gewerbliche Bebauung nicht später als die Wohnbebauung errichtet wird.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 215a; BauNVO § 1 Abs. 2; BauNVO § 1 Abs. 3 S. 1; BauNVO § 1 Abs. 6 Nr. 2; BauNVO § 7 Abs. 1; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 6; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 7; BauNVO § 7 Abs. 3 Nr. 2; BauNVO § 7 Abs. 4;

Gründe:

I.