Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Innenstadt II" der Antragsgegnerin vom 29.04.1997.
Die Antragsteller zu 1 sind Miteigentümer des Grundstücks Flst.Nr. 35/8 auf Gemarkung der Antragsgegnerin, auf dem sich das 11-geschossige Gebäude "Haus an der Alb" befindet. Das im Jahre 1964 auf der Grundlage einer Baugenehmigung für ein Hotel errichtete Gebäude wird mittlerweile als Appartement-Hochhaus genutzt. Im Zusammenhang mit der Aufteilung des Gebäudes in Eigentumswohnungen wurden die umliegenden Flächen auf mehrere kleine Grundstücke aufgeteilt.
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