I.
Die Antragsteller der unter dem obigen Aktenzeichen 1 KN 56/03 zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Normenkontrollverfahren begehren die Feststellung der Nichtigkeit einer von der Antragsgegnerin erlassenen Veränderungssperre, die zur Folge hat, dass Vorhaben der Antragsteller auf Errichtung von Windenergieanlagen nicht durchgeführt werden dürfen.
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