I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan N-607 C der Antragsgegnerin, mit dem diese in Nachbarschaft zu dem Firmengelände der Antragstellerin allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) und daran nach Osten anschließend reines Wohngebiet (WR-Gebiet) festsetzt. Die Antragstellerin befürchtet Eingriffe in den Bestand und die geplante Entwicklung des gewerblichen Betriebes durch die heranrückende Wohnbebauung.
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