VG Mainz, vom 21.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4307/93
OVG Rheinland-Pfalz, vom 09.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 12196/94
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines mit einer Transformatorenstation bebauten Grundstücks
BVerwG, Urteil vom 23.10.1996 - Aktenzeichen 8 C 40.95
DRsp Nr. 1997/70
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines mit einer Transformatorenstation bebauten Grundstücks
»1. Das Erschlossensein (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) eines Grundstücks setzt u.a. voraus, daß dieses Grundstück im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2BauGB) grundsätzlich, d.h. von ausräumbaren Hindernissen abgesehen, bebaubar oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar ist (im Anschluß u.a. an Urteil vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 83 S. 51 [53 f.]).2. Grundflächen von Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2BauGB zählen nicht zu den durch beitragsfähige Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücken, sofern sie entweder kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge ihrer Widmung für eine öffentliche Nutzung weder bebaubar noch erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.