VG Oldenburg, vom 09.01.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 229/85
OVG Niedersachsen, vom 19.09.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 35/87
Begriff des Grundstücks und des Erschlossenseins
BVerwG, Urteil vom 04.10.1990 - Aktenzeichen 8 C 1.89
DRsp Nr. 1996/15672
Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"
»1. Ein Abweichen vom (sog. Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Festhalten an diesem Begriff dazu führt, daß ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (wie Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 71 S. 27 [31 f.]).2. In beplanten Gebieten sind ausschließlich planerische Bestimmungen geeignet, bei einem an zwei Anbaustraßen grenzenden übergroßen (Buch-)Grundstück den Eindruck aufzudrängen, es handele sich planerisch um zwei voneinander unabhängige Grundstücke mit der Folge, daß die beiden Straßen nur den an sie angrenzenden Teil des (Buch-)Grundstücks erschließen (im Anschluß an das Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - a.a.O. S. 32 ff.).«