I.
Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "U. B./S.straße" der Antragsgegnerin vom 25. Mai 1981. Sie halten den Bebauungsplan aus formellen und materiellen Gründen für rechtswidrig. In formeller Hinsicht haben sie gerügt, daß der Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß ausgefertigt sei.
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