VG Berlin, vom 20.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 19 A 318.00
Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung durch Straßenlärm, Kein Nachbarschutz aufgrund denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen
OVG Berlin, Beschluss vom 18.07.2001 - Aktenzeichen 2 S 1.01
DRsp Nr. 2009/17146
Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung durch Straßenlärm, Kein Nachbarschutz aufgrund denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen
1. Ein Friedhof in bauplanungsrechtlicher Gemengelage (Wohnen/Gewerbe) hat keinen über den Immissionsrichtwert der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete hinausgehenden Schutzanspruch.2. Zur immissionsschutzrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit von Straßenverkehrslärm als Vorbelastung i.S. von 2.4 TA-Lärm 1998.3. Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen entfalten grundsätzlich keine drittschützende Wirkung.