VG Minden, vom 16.03.1989 - Vorinstanzaktenzeichen K 2356/85
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 21.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 1098/89
Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung von Hundesportanlagen im Außenbereich
BVerwG, Beschluß vom 04.07.1991 - Aktenzeichen 4 B 109.91
DRsp Nr. 1996/15648
Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung von Hundesportanlagen im Außenbereich
Hundesportplätze, die der Erholung und Freizeitgestaltung eines bestimmten Personenkreises dienen, sind nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5BauGB im Außenbereich privilegiert.
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, daß die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind.
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