OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.01.1976
X A 513/73
Normen:
BBauG § 29 S. 1;
Fundstellen:
DÖV 1976, 573

Bauplanungsrecht: Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Beinahe-Diskothek; Zulässigkeit im gemischten Wohngebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.1976 - Aktenzeichen X A 513/73

DRsp Nr. 2009/18505

Bauplanungsrecht: Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Beinahe-Diskothek; Zulässigkeit im gemischten Wohngebiet

1. Wird in einem Bier- und Speiserestaurant zum Zwecke von Musikdarbietungen nach Art einer Diskothek eine Tanzfläche errichtet, handelt es sich um eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BBauG. 2. Die Frage, ob ein Bier- und Speiserestaurant, in dem Tanzgelegenheit geboten wird und Musikdarbietungen nach Art einer Diskothek stattfinden, einen gewerblichen Betrieb darstellt, der in einem durch übergeleiteten Bebauungsplan festgesetzten "gemischten Wohngebiet" "erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Bewohner oder die Allgemeinheit zur Folge hat", ist nach einem für alle gemischten Wohngebiete gleichbleibendes Maß zulässiger Nachteile oder Belästigungen zu beurteilen.

Normenkette:

BBauG § 29 S. 1;
Fundstellen
DÖV 1976, 573