BVerwG - Urteil vom 19.06.1991
4 C 11.89
Normen:
BauGB § 201; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BauGB § 35 Abs. 5;
Fundstellen:
AgrarR 1992, 32
BRS 52 Nr. 78
Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273
DÖV 1992, 366
NVwZ-RR 1992, 401
NuR 1992, 29
RdL 1991, 235
ZfBR 1991, 279
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 14.11.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 130/86
OVG Niedersachsen, vom 26.07.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 250/86

Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Imkerei

BVerwG, Urteil vom 19.06.1991 - Aktenzeichen 4 C 11.89

DRsp Nr. 1996/15651

Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Imkerei

Die Privilegierung eines landwirtschaftlichen Vorhabens hängt nicht von seinem Standort ab; einem privilegierten Vorhaben können aber wegen seines Standortes öffentliche Belange entgegenstehen.

Eine nebenberufliche Imkerei mit 46 Völkern kann ein Nebenerwerbsbetrieb und deshalb berufsmäßige Landwirtschaft sein.

Normenkette:

BauGB § 201; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BauGB § 35 Abs. 5;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt einen Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes für die Bienenzucht.

Der Kläger ist Eigentümer eines 5 487 qm großen Wiesengrundstücks im Gemeindegebiet der Beigeladenen zu 1. Es gehört zur B.-Niederung, die landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Das Grundstück grenzt im Osten an den B.-Bach und wird im Süden durch den A. Weg erschlossen. Etwa 25 m nördlich des A. Weges ist eine kleine Aufschüttung vorhanden. Auf dem westlichen Nachbargrundstück befindet sich am A. Weg eine Abwässerpumpstation der Gemeinde.