Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung für ein Einfamilienwohnhaus, das in einer Entfernung von etwa 100 bis 200 m von mehreren Lagerhallen, die für das Bauunternehmen des Klägers verwendet werden, errichtet werden soll. Antrag, Widerspruch, Klage und Berufung bleiben ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat die Revision nicht zugelassen; hiergegen richtet sich die Beschwerde des Klägers.
Die Beschwerde ist nicht begründet. Die vorgetragenen Beschwerdegründe ergeben nicht, daß die geltend gemachten Voraussetzungen des §
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