BVerwG - Beschluß vom 17.09.1991
4 B 161.91
Normen:
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6; BauGB § 35 Abs. 5 Nr. 5;
Fundstellen:
BRS 52 Nr. 84
BauR 1991, 725
Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 275
DÖV 1992, 637
NVwZ 1992, 477
UPR 1992, 28
ZfBR 1992, 45
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 13.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen RO 8 K 90.109
VGH Bayern, vom 26.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 91.141

Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BauGB

BVerwG, Beschluß vom 17.09.1991 - Aktenzeichen 4 B 161.91

DRsp Nr. 1996/15644

Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BauGB

Eine betriebliche Erweiterung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB setzt einen funktionalen Zusammenhang zwischen dem vorhandenen Gebäude und der beabsichtigten baulichen Erweiterung voraus.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6; BauGB § 35 Abs. 5 Nr. 5;

Gründe:

Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung für ein Einfamilienwohnhaus, das in einer Entfernung von etwa 100 bis 200 m von mehreren Lagerhallen, die für das Bauunternehmen des Klägers verwendet werden, errichtet werden soll. Antrag, Widerspruch, Klage und Berufung bleiben ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat die Revision nicht zugelassen; hiergegen richtet sich die Beschwerde des Klägers.

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die vorgetragenen Beschwerdegründe ergeben nicht, daß die geltend gemachten Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 VwGO erfüllt sind.