VG Aachen, vom 15.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1406/87
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 15.10.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 1889/88
Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Privilegierung einer Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB
BVerwG, Beschluß vom 17.01.1991 - Aktenzeichen 4 B 186.90
DRsp Nr. 1996/15660
Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Privilegierung einer Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 Nr. 4BauGB
Soll die Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 4BauGB begünstigt werden, weil es Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen, die Landschaft prägenden Anlage ist (hier: ehemaliger Bahnhof einer Eisenbahnanlage des 19. Jahrhunderts), so muß eine erhaltenswerte, die Kulturlandschaft prägende Wirkung auch von dem Gebäude selbst ausgehen.